TFP – Vertrag h-kremer-photografie
zwischen by Hartmut Kremer
Hartmut Kremer – h-kremer-photografie
Sperberstr. 28 Privat und Studio:
41239 Mönchengladbach Sperberstr. 28, 41239 Mönchengladbach
(nachfolgend »Fotograf«) Telefon: 01578 8101210
Web: h-kremer-photografie.de
e-Mail: hartmut-kremer@freenet.de
Facebook: h-kremer photografie und
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(nachfolgend »Model«)
wird folgende Vereinbarung getroffen:
1.
Das Model stellt sich dem Fotografen am ……………..…… (Datum) für ...................................(Zeit)
in ................................................................................................ (Ort) für Aufnahmen zur Verfügung.
Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass am vorgenannten Fototermin folgende Aufnahmen hergestellt werden: ........................................................................................... (Art der Aufnahmen).
2.
Das Model stimmt unwiderruflich zu, dass alle gemäß Ziffer 1 hergestellten Fotos exklusiv vom Fotografen
zeitlich und örtlich unbeschränkt und für nichtkommerzielle Nutzung verwendet werden dürfen.
Insbesondere sind dem Fotografen folgende Nutzungsarten gestattet:
• Eigenwerbung in Imagemappen
• Ausstellung auf der eigenen Internetseite
• Ausstellung auf Internetseiten von Foto-Communities und Fotoclubs
• honorarfreier Abdruck in Fotozeitschriften
• Fotowettbewerbe
• Ausstellung auf Social Media Seiten wie z.B. Facebook, Instagram und Co.
• ...........................................................................
• ...........................................................................
Andere Nutzungsarten oder eine kommerzielle Nutzung sind ohne Einwilligung des Models nicht gestattet. Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Nutzung zu pornographischen Zwecken und zu Zwecken, die eine Herabwürdigung oder eine Diffamierung des Models beinhalten oder beinhalten können.
3.
Der Fotograf ist berechtigt, an den hergestellten Fotos Retuschen bei der Entwicklung bzw. an der
Digitalen Bilddatei mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen. Auch dürfen vom Fotografen die Fotos für Fotomontagen verwendet werden.
4.
Bei Veröffentlichung der Fotos darf der Fotograf ohne Einwilligung des Models dessen Vor- und Zunamen nicht verwenden. Er ist jedoch berechtigt, den Künstlernamen ........................................ des Models/den Vornamen des Models alleine ............................................................. zu benutzen.
5.
Das Model erhält als Gegenleistung für seine Tätigkeit und für die Übertragung der Verwertungsrechte gemäß Ziffer 2 keine Vergütung. Es erhält jedoch vom Fotografen innerhalb eines Zeitraums von ........*14* Tagen......... ab Beendigung des Fototermins ……* bis …...* Stück der/alle bearbeiteten Fotos in digitaler Form in einem Dropbox-Ordner und ist berechtigt, diese Fotos ausschließlich für Eigenwerbung und für private Zwecke zu benutzen. Eine Bearbeitung der Fotos durch das Model ist nicht gestattet.
6.
Die Negative bzw. Bilddateien aller hergestellten Fotos werden alleiniges Eigentum des Fotografen, ein Herausgabeanspruch des Models besteht nicht. Ausschließlicher Urheber an allen Fotos ist der Fotograf.
7.
Es ist dem Model gestattet, zum Aufnahmetermin eine Person seines Vertrauens mitzubringen (oder ein(e) Visagist(in) / Stylist(in) etc.), die jedoch die Aufnahmen in keiner Weise stören darf, wofür das Model einzustehen hat.
8.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Fall, dass das Model keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Fotografen (Mönchengladbach). Mit seiner Unterschrift bestätigt das Model den Erhalt eines unterschriebenen Vertragsexemplars.
9.
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Hinweis: Es ist nicht gestattet, Vorschaubilder / Nicht bearbeitete Bilder zu veröffentlichen!
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Die Visagistin erhält auch einen Auszug der fertigen Portraitbilder/Making of wenn diese auf TFP. Basis / unentgeltlich gearbeitet hat.
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Hartmut Kremer (h-kremer-photografie)
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Model (bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten)